IKINGO KRAMERRECHTSANWALT / STRAFVERTEIDIGERVersion 1.2.0
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Strafbefehl vom Amtsgericht erhalten – was ist jetzt zu tun?

Ein Strafbefehl wird ohne vorherige Hauptverhandlung erlassen. Er kann unter anderem eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder weitere Rechtsfolgen enthalten.

Besonders wichtig: Gegen den Strafbefehl kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Maßgeblich ist also nicht das Datum des Strafbefehls, sondern der Zeitpunkt der Zustellung. Wird die Frist versäumt, wird der Strafbefehl grundsätzlich rechtskräftig.

Der Einspruch kann vollständig oder auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Nach einem zulässigen Einspruch wird regelmäßig ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt.

Nehmen Sie deshalb möglichst sofort Kontakt zu Rechtsanwalt Ingo Kramer auf und übersenden Sie ihm den Strafbefehl einschließlich des Zustellungsumschlags. Er prüft die Vorwürfe, die Rechtsfolgen und das weitere Vorgehen.

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