Anhörungsbogen oder polizeiliche Vorladung erhalten – was ist jetzt zu tun?
Viele Ermittlungsverfahren beginnen mit einem Anhörungsbogen oder einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.
Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten und sollten zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf machen. Bei einer gewöhnlichen Vorladung durch die Polizei besteht grundsätzlich keine Pflicht, zum Termin zu erscheinen. Anders kann es bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sein.
Nehmen Sie möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat in Anspruch. Rechtsanwalt Ingo Kramer prüft das Schreiben, übernimmt die Kommunikation mit der Ermittlungsbehörde und veranlasst die erforderlichen Verteidigungsschritte.
Seit mehr als 30 Jahren liegt der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht. Jedes Mandat wird persönlich durch Rechtsanwalt Kramer bearbeitet.