IKINGO KRAMERRECHTSANWALT / STRAFVERTEIDIGERVersion 1.2.0
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FAQ zur Strafverteidigung

1. Bundesweite Verteidigung?

Ja. Rechtsanwalt Ingo Kramer verteidigt bundesweit vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie in geeigneten Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof.

2. Persönliche Betreuung?

Ja. Jedes Mandat wird ausschließlich von Rechtsanwalt Kramer persönlich bearbeitet und betreut.

3. Erreichbarkeit in Notfällen?

In echten strafrechtlichen Notfällen, etwa bei Festnahme, Untersuchungshaft oder Hausdurchsuchung, ist Rechtsanwalt Kramer grundsätzlich auch außerhalb der Bürozeiten erreichbar.

4. Polizeiliche Vorladung erhalten?

Als Beschuldigter sollten Sie zunächst keine Angaben zur Sache machen und die Vorladung anwaltlich prüfen lassen.

5. Muss ich bei der Polizei erscheinen?

Bei einer gewöhnlichen polizeilichen Vorladung grundsätzlich nicht. Anders kann es bei einer Ladung durch Staatsanwaltschaft oder Gericht sein.

6. Anklageschrift erhalten?

Nehmen Sie möglichst sofort Kontakt auf und übersenden Sie alle gerichtlichen Schreiben. Fristen sollten unbedingt eingehalten werden.

7. Pflichtverteidiger benennen?

Sie können Rechtsanwalt Ingo Kramer als gewünschten Pflichtverteidiger benennen. Er prüft die Voraussetzungen und veranlasst die weiteren Schritte.

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