Das Hauptverfahren ist eröffnet – was passiert jetzt?
Lässt das Gericht die Anklage zu, eröffnet es das Hauptverfahren und bestimmt anschließend einen Termin zur Hauptverhandlung.
In der Hauptverhandlung wird der Tatvorwurf öffentlich verhandelt. Nach dem Aufruf der Sache werden die Personalien festgestellt, der Anklagesatz verlesen und der Angeklagte darüber belehrt, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen.
Anschließend folgt die Beweisaufnahme, etwa durch die Vernehmung von Zeugen, Sachverständigen oder die Verlesung von Urkunden. Danach halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussvorträge. Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort.
Eine sorgfältige Vorbereitung der Hauptverhandlung ist entscheidend. Rechtsanwalt Ingo Kramer bespricht die Verteidigungsstrategie persönlich mit dem Mandanten und übernimmt die Verteidigung bundesweit vor Strafgerichten.