Wie endet ein Ermittlungsverfahren?
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verlauf.
Möglich sind insbesondere:
– Einstellung des Verfahrens
– Einstellung gegen Auflagen oder Weisungen
– Antrag auf Erlass eines Strafbefehls
– Erhebung einer Anklage
Welche Entscheidung zu erwarten ist, hängt von der Beweislage, dem Tatvorwurf und der Verteidigungsstrategie ab.
Rechtsanwalt Ingo Kramer prüft nach Akteneinsicht die Beweise und nimmt gegenüber der Staatsanwaltschaft Stellung, wenn dies sinnvoll ist. Ziel kann bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung oder eine andere möglichst günstige Erledigung sein.
Jedes Mandat wird persönlich durch Rechtsanwalt Kramer bearbeitet.