Festnahme oder Haftbefehl – was ist jetzt wichtig?
Wer festgenommen wird, sollte keine Angaben zur Sache machen und ausdrücklich die Benachrichtigung eines Strafverteidigers verlangen.
Untersuchungshaft setzt grundsätzlich dringenden Tatverdacht, einen Haftgrund und Verhältnismäßigkeit voraus. Nach einer Festnahme aufgrund eines Haftbefehls muss der Beschuldigte unverzüglich dem zuständigen Gericht vorgeführt werden.
Rechtsanwalt Ingo Kramer prüft den Haftbefehl, die Haftgründe und mögliche mildere Maßnahmen. Ziel kann insbesondere die Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls sein.
In solchen Fällen besteht echte Eilbedürftigkeit. Rechtsanwalt Kramer ist bei Festnahme und Untersuchungshaft grundsätzlich rund um die Uhr erreichbar.