Warum sollte ein Beschuldigter zunächst schweigen?
Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte lässt sich häufig nicht zuverlässig beurteilen, welche Beweise vorliegen, welche Aussagen gemacht wurden und welcher konkrete Tatvorwurf erhoben wird.
Deshalb gilt regelmäßig: zunächst keine Angaben zur Sache machen. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis und darf nicht als solches behandelt werden.
Rechtsanwalt Ingo Kramer beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und bespricht anschließend persönlich mit dem Mandanten, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder weiterhin geschwiegen werden sollte.
Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein, weil bereits im Ermittlungsverfahren wichtige Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden.