Strafurteil des Amtsgerichts – kommt eine Berufung in Betracht?
Gegen Urteile des Strafrichters oder des Schöffengerichts kann grundsätzlich Berufung eingelegt werden. In der Berufungsverhandlung werden Tat- und Rechtsfragen erneut geprüft. Dabei kann die Beweisaufnahme ganz oder teilweise wiederholt werden.
Wichtig: Für die Einlegung der Berufung gilt regelmäßig eine Frist von nur einer Woche nach Verkündung des Urteils. War der Angeklagte bei der Urteilsverkündung nicht anwesend, gelten besondere Regeln.
Nach einem Urteil sollte deshalb unverzüglich geprüft werden, ob eine Berufung sinnvoll ist und welches konkrete Ziel damit verfolgt werden soll.
Rechtsanwalt Ingo Kramer prüft das Urteil, die Erfolgsaussichten und die Risiken des Rechtsmittels und bespricht das weitere Vorgehen persönlich mit dem Mandanten.