IKINGO KRAMERRECHTSANWALT / STRAFVERTEIDIGERVersion 1.1.0
STRAFVERFAHREN / ERMITTLUNGSVERFAHREN

Früh die Weichen stellen.

Vorladung, Akteneinsicht und die Frage, ob eine Einlassung sinnvoll ist.

Anhörungsbogen oder polizeiliche Vorladung erhalten – was ist jetzt zu tun?

Viele Ermittlungsverfahren beginnen mit einem Anhörungsbogen oder einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.

Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten und sollten zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf machen. Bei einer gewöhnlichen Vorladung durch die Polizei besteht grundsätzlich keine Pflicht, zum Termin zu erscheinen. Anders kann es bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sein.

Nehmen Sie möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat in Anspruch. Rechtsanwalt Ingo Kramer prüft das Schreiben, übernimmt die Kommunikation mit der Ermittlungsbehörde und veranlasst die erforderlichen Verteidigungsschritte.

Seit mehr als 30 Jahren liegt der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit im Strafrecht. Jedes Mandat wird persönlich durch Rechtsanwalt Kramer bearbeitet.

Warum sollte ein Beschuldigter zunächst schweigen?

Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte lässt sich häufig nicht zuverlässig beurteilen, welche Beweise vorliegen, welche Aussagen gemacht wurden und welcher konkrete Tatvorwurf erhoben wird.

Deshalb gilt regelmäßig: zunächst keine Angaben zur Sache machen. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis und darf nicht als solches behandelt werden.

Rechtsanwalt Ingo Kramer beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und bespricht anschließend persönlich mit dem Mandanten, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder weiterhin geschwiegen werden sollte.

Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein, weil bereits im Ermittlungsverfahren wichtige Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden.

Hausdurchsuchung – was ist jetzt zu tun?

Eine Hausdurchsuchung kommt meist überraschend. Bewahren Sie Ruhe, leisten Sie keinen Widerstand und machen Sie keine Angaben zur Sache.

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und notieren Sie, welche Behörde durchsucht und welche Gegenstände mitgenommen werden. Stimmen Sie einer freiwilligen Herausgabe oder Beschlagnahme nicht vorschnell zu. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.

Kontaktieren Sie möglichst sofort einen Strafverteidiger. Rechtsanwalt Ingo Kramer ist in echten strafrechtlichen Notfällen grundsätzlich auch außerhalb der üblichen Bürozeiten erreichbar.

Eine frühzeitige Verteidigung ist wichtig, weil bereits bei der Durchsuchung entscheidende Weichen für das weitere Ermittlungsverfahren gestellt werden können.

Festnahme oder Haftbefehl – was ist jetzt wichtig?

Wer festgenommen wird, sollte keine Angaben zur Sache machen und ausdrücklich die Benachrichtigung eines Strafverteidigers verlangen.

Untersuchungshaft setzt grundsätzlich dringenden Tatverdacht, einen Haftgrund und Verhältnismäßigkeit voraus. Nach einer Festnahme aufgrund eines Haftbefehls muss der Beschuldigte unverzüglich dem zuständigen Gericht vorgeführt werden.

Rechtsanwalt Ingo Kramer prüft den Haftbefehl, die Haftgründe und mögliche mildere Maßnahmen. Ziel kann insbesondere die Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls sein.

In solchen Fällen besteht echte Eilbedürftigkeit. Rechtsanwalt Kramer ist bei Festnahme und Untersuchungshaft grundsätzlich rund um die Uhr erreichbar.

Wie endet ein Ermittlungsverfahren?

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verlauf.

Möglich sind insbesondere:

– Einstellung des Verfahrens

– Einstellung gegen Auflagen oder Weisungen

– Antrag auf Erlass eines Strafbefehls

– Erhebung einer Anklage

Welche Entscheidung zu erwarten ist, hängt von der Beweislage, dem Tatvorwurf und der Verteidigungsstrategie ab.

Rechtsanwalt Ingo Kramer prüft nach Akteneinsicht die Beweise und nimmt gegenüber der Staatsanwaltschaft Stellung, wenn dies sinnvoll ist. Ziel kann bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung oder eine andere möglichst günstige Erledigung sein.

Jedes Mandat wird persönlich durch Rechtsanwalt Kramer bearbeitet.

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