Ein Angehöriger ist in Haft. Was können Sie tun?
Erste Schritte, Besuchserlaubnis und Besuchstermin: Orientierung für Angehörige bei Festnahme und Haft.
Nach der Festnahme eines nahestehenden Menschen fehlen Angehörigen oft die wichtigsten Informationen: Wo befindet er sich, wer bearbeitet das Verfahren und wie lässt sich Kontakt herstellen? Notieren Sie bekannte Angaben und lassen Sie zunächst klären, auf welcher Grundlage die Freiheitsentziehung erfolgt.
Welche Informationen helfen bei der Kontaktaufnahme?
- Name und Geburtsdatum der festgenommenen Person
- Zeitpunkt und Ort der Festnahme, soweit bekannt
- Beteiligte Polizeidienststelle, Gericht oder Justizvollzugsanstalt
- Aktenzeichen und vorhandene Schreiben
Rechtsanwalt Ingo Kramer kann bei einer entsprechenden Beauftragung die Verteidigung und die nächsten Schritte prüfen. Dass Angehörige Kontakt aufnehmen, ersetzt nicht ohne Weiteres die Abstimmung mit der beschuldigten Person. Auskünfte über das Mandat unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit.
Brauche ich für einen Besuch eine Erlaubnis?
Bei Untersuchungshaft kann gerichtlich angeordnet sein, dass Besuche nur mit Erlaubnis stattfinden dürfen. Dann muss vor dem Besuch die zuständige Stelle – Gericht oder gegebenenfalls Staatsanwaltschaft – einbezogen werden. Ob eine solche Beschränkung besteht und an wen ein Antrag zu richten ist, sollte zuerst geklärt werden.
Rechtsanwalt Kramer unterstützt nach Abstimmung und Beauftragung bei der Klärung und gegebenenfalls der Beantragung einer Besuchserlaubnis. Eine Erteilung oder ein bestimmter Besuchstermin kann nicht zugesagt werden.
Die Erlaubnis allein ist noch kein Besuchstermin
Zusätzlich gelten die Besuchsregeln der jeweiligen Anstalt. Erkundigen Sie sich vor der Anreise nach Anmeldung, Ausweisdokumenten und zulässigen Gegenständen. Auch eine erteilte Erlaubnis ersetzt die Terminvereinbarung nicht. Für Besuche in Strafhaft gelten die jeweiligen vollzugsrechtlichen und organisatorischen Vorgaben; das Verfahren zur Besuchserlaubnis bei Untersuchungshaft lässt sich darauf nicht pauschal übertragen.
Worauf ist beim Kontakt zu achten?
Besuche und andere Kontakte können Beschränkungen oder einer Überwachung unterliegen. Besprechen Sie sensible Verfahrensfragen deshalb zunächst mit dem Verteidiger. Nehmen Sie keinen Einfluss auf Zeugen und stimmen Sie keine Aussagen ab.