Jugendstrafrecht: frühzeitig Orientierung finden.
Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden – mit verständlicher Beratung für die junge Person und ihre Familie.
Rechtsanwalt Ingo Kramer verteidigt auch Jugendliche und Heranwachsende. Bei einem strafrechtlichen Vorwurf geht es neben dem Verfahren häufig um Schule, Ausbildung und die nächsten persönlichen Schritte. Die Beratung richtet sich an die beschuldigte junge Person; Eltern werden entsprechend ihrer rechtlichen Stellung einbezogen.
Welches Alter ist entscheidend?
Maßgeblich ist das Alter bei der vorgeworfenen Tat. Wer damals mindestens 14, aber noch keine 18 Jahre alt war, ist im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes Jugendlicher. Bei 18- bis 20-Jährigen handelt es sich um Heranwachsende. Ob bei ihnen Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht anzuwenden ist, hängt insbesondere vom Entwicklungsstand oder davon ab, ob die Tat nach Art, Umständen oder Beweggründen eine Jugendverfehlung war. Das ist individuell zu prüfen.
Wenn ein Schreiben von Polizei oder Gericht kommt
Bewahren Sie das vollständige Schreiben und den Umschlag auf. Ein Vernehmungstermin sollte nicht mit einem unverbindlichen Gespräch verwechselt werden. Vor Angaben zum Vorwurf sollten die Rolle im Verfahren, die Ladung und die Verteidigungsmöglichkeiten geklärt werden. Für Beschuldigte besteht ein Schweigerecht; die Pflicht zum Erscheinen hängt unter anderem davon ab, wer geladen hat.
Welche Rolle haben die Eltern?
Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter haben im Jugendstrafverfahren eigene Beteiligungsrechte, etwa bei der Auswahl eines Verteidigers sowie bei Fragen und Anträgen. Für ihre Anwesenheit und Unterrichtung gelten gesetzliche Voraussetzungen und Ausnahmen. Die Verteidigung muss zugleich die Interessen der beschuldigten jungen Person wahren. Bei volljährigen Heranwachsenden besteht nicht allein aufgrund der Elternstellung ein Anspruch auf Auskunft über das Mandat.
Jugendgerichtshilfe und Verteidigung haben verschiedene Aufgaben
Die Jugendgerichtshilfe bringt Informationen zur Entwicklung, zum sozialen Umfeld und zu möglichen erzieherischen Maßnahmen in das Verfahren ein. Sie ist keine Verteidigung. Vor Gesprächen sollte deshalb geklärt werden, welche Fragen die persönliche Situation betreffen und welche den Tatvorwurf. Eine abgestimmte Vorbereitung kann helfen, diese unterschiedlichen Aufgaben zu verstehen.
Welche Entscheidungen kommen in Betracht?
Ein Jugendstrafverfahren muss nicht mit einem Urteil enden. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen ein Absehen von der Verfolgung oder eine gerichtliche Einstellung in Betracht. Wird eine Tat festgestellt, reichen die möglichen Reaktionen von Erziehungsmaßregeln über Zuchtmittel bis zur Jugendstrafe. Zu den Maßnahmen können beispielsweise Arbeitsleistungen oder ein sozialer Trainingskurs gehören. Welche Reaktion zulässig und angemessen ist, lässt sich nicht allein am Alter ablesen.
Was bedeutet das für die weitere Zukunft?
Nicht jede jugendgerichtliche Entscheidung erscheint im Führungszeugnis. Führungszeugnis, Bundeszentralregister und Erziehungsregister sind zu unterscheiden; die konkrete Entscheidung und die gesetzlichen Auskunftsregeln sind entscheidend. Eine pauschale Zusage, dass keine Eintragung oder sonstige Folge entsteht, wäre deshalb unzutreffend.