IKINGO KRAMERRECHTSANWALT / STRAFVERTEIDIGERVersion 1.1.0
KOSTEN

Die Kostenfrage gehört
zum ersten Gespräch.

Eine verständliche Orientierung zu Beratung, Verteidigung und möglichen weiteren Kosten.

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung

Eine kurze erste Orientierung zu Ihrem Anliegen ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient dazu, Ihr Anliegen und mögliche nächste Schritte zunächst einzuordnen. Eine ausführliche rechtliche Beratung, Aktenprüfung oder Vertretung ist davon nicht umfasst. Umfang und Vergütung weitergehender Leistungen werden gesondert vereinbart.

Was soll geprüft oder übernommen werden?

Eine einzelne Beratung, die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und die Vertretung in einer Hauptverhandlung sind unterschiedliche Aufträge. Für die Kostenklärung sind deshalb zunächst Ihr Anliegen, der Verfahrensstand und der absehbare Umfang wichtig.

Schildern Sie bei der Kontaktaufnahme kurz, welche Unterstützung Sie benötigen. Vor der Beauftragung sollten Art und Umfang der Tätigkeit sowie die dafür vorgesehene Vergütung besprochen werden.

Welche Grundlage hat die Vergütung?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz enthält gesetzliche Gebührenregelungen. Daneben kommen unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen Vergütungsvereinbarungen in Betracht. Eine solche Vereinbarung und ihre Reichweite müssen für den konkreten Auftrag geklärt werden. Die maßgebliche Vergütung wird für den jeweiligen Auftrag geklärt.

Häufige Fragen

Was kostet das erste Beratungsgespräch?

Die kurze erste Orientierung ist kostenlos und unverbindlich. Davon zu unterscheiden ist eine ausführliche rechtliche Beratung zu Ihrem konkreten Fall. Fragen Sie vor deren Beginn nach der vorgesehenen Vergütung; für Beratungen gelten besondere Regelungen in § 34 RVG.

Sind mit dem Anwaltshonorar sämtliche Kosten abgedeckt?

Nicht zwingend. Je nach Auftrag und Verfahrensverlauf können Auslagen, Umsatzsteuer und gerichtliche Kosten hinzukommen. Was ein vereinbarter Betrag umfasst und was zusätzlich anfällt, sollte ausdrücklich geklärt werden.

Bedeutet Pflichtverteidigung, dass ich nichts bezahlen muss?

Eine Pflichtverteidigerbestellung beantwortet die endgültige Kostenfrage nicht. Bei einer Verurteilung können Verfahrenskosten grundsätzlich dem Verurteilten auferlegt werden. Die konkrete Kostenentscheidung und mögliche Vergütungsfragen sind im Einzelfall zu prüfen.

Mehr zur Pflichtverteidigerbenennung ↗
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Das hängt vom Versicherungsvertrag, dem konkreten Vorwurf und dem Umfang einer Deckungszusage ab. Eine Kostenübernahme wird auf dieser Website nicht versprochen. Klären Sie eine mögliche Deckung und eine eventuelle Selbstbeteiligung, bevor Sie sich auf eine Erstattung verlassen.

Wird eine Honorarvereinbarung vollständig erstattet?

Eine Erstattung reicht regelmäßig nicht über die gesetzliche Vergütung hinaus. Deshalb ist zwischen dem gegenüber der Kanzlei vereinbarten Honorar und einem möglichen Erstattungsanspruch zu unterscheiden.