Revision gegen ein Strafurteil – welches Gericht entscheidet?
Die Revision ist keine neue Tatsacheninstanz. Das Revisionsgericht vernimmt grundsätzlich keine Zeugen erneut, sondern prüft das angefochtene Urteil auf Rechtsfehler.
Gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts ist die Revision zum Oberlandesgericht möglich.
Hat das Landgericht dagegen bereits in erster Instanz entschieden, etwa in einer umfangreichen oder besonders schweren Strafsache, ist gegen dieses Urteil grundsätzlich nur die Revision zum Bundesgerichtshof eröffnet.
Die Revision muss regelmäßig innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt und anschließend fristgerecht begründet werden. Gerade Verfahrensrügen unterliegen strengen formellen Anforderungen.
Rechtsanwalt Ingo Kramer prüft Strafurteile auf Rechtsfehler und übernimmt geeignete Revisionsverfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.