IKINGO KRAMERRECHTSANWALT / STRAFVERTEIDIGERVersion 1.1.0
IHRE RECHTE / EIGENER KANZLEIBEITRAG

Erst Überblick gewinnen.
Dann über Angaben entscheiden.

Eine Befragung durch Ermittlungsbehörden kann verunsichern. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, hängt zunächst von Ihrer Rolle im Verfahren ab.

Eine Vorladung verlangt eine bewusste Entscheidung.

Bevor Sie einen Sachverhalt aus Ihrer Sicht schildern, sollten Sie klären lassen, welcher konkrete Verdacht geprüft wird. Als beschuldigte Person können Sie eine Aussage zum Vorwurf unterlassen und anwaltliche Beratung einholen. Eine sofortige Erklärung ist keine Voraussetzung dafür, Verteidigungsrechte wahrzunehmen.

Ob Sie einem Termin folgen müssen, ist eine andere Frage. Dazu enthält der Ratgeber zur Vorladung eine gesonderte Orientierung.

Verfassungsrechtlicher Schutz für eine freie Entscheidung.

Der Staat muss die Entscheidungsfreiheit der betroffenen Person bei einer Aussage respektieren. Diese verfassungsrechtliche Absicherung wird als Selbstbelastungsfreiheit bezeichnet. Sie schützt die eigenverantwortliche Wahl, ob und in welchem Umfang durch eigene Erklärungen an der strafrechtlichen Aufklärung mitgewirkt wird. Das Bundesverfassungsgericht ordnet diesen Schutz sowohl dem Persönlichkeitsrecht als auch dem rechtsstaatlich fairen Verfahren zu.

Die Akte kann das Bild verändern.

Eine Erinnerung an das Geschehen ersetzt keine Kenntnis der Ermittlungsunterlagen. Dort können sich Aussagen oder Beweismittel finden, die Ihnen bislang unbekannt sind. Rechtsanwalt / Strafverteidiger Ingo Kramer kann die Aktenlage prüfen und mit Ihnen erörtern, welche Verteidigungsschritte in Betracht kommen.

Bei Zeugen kommt es auf die konkrete Frage an.

Wer als Zeuge vernommen wird, hat andere Rechte und Pflichten als eine beschuldigte Person. Eine Antwort kann nach § 55 StPO verweigert werden, wenn daraus eine Verfolgungsgefahr für die eigene Person oder bestimmte Angehörige entstehen könnte. Dieses Recht bezieht sich grundsätzlich auf die jeweilige Frage; es ist kein allgemeiner Freibrief, eine Zeugenladung unbeachtet zu lassen. Daneben können eigenständige Zeugnisverweigerungsrechte bestehen.

Aussagefreiheit hebt Ermittlungsbefugnisse nicht auf.

Ob eine behördliche Maßnahme zu dulden ist, richtet sich nach ihrer gesetzlichen Grundlage. Unter den Voraussetzungen des § 81a StPO kann beispielsweise eine Blutentnahme auch ohne Einverständnis zulässig sein. Aus dem Recht, zum Vorwurf keine Erklärung abzugeben, folgt daher keine pauschale Befugnis, jede Untersuchung abzuwehren. Lassen Sie eine konkrete Maßnahme rechtlich prüfen und leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.

Rechtsgrundlagen und Einordnung

Die folgenden Rechtsgrundlagen ergänzen die allgemeine Orientierung. Entscheidend bleibt die Prüfung des konkreten Einzelfalls.