Bewährung: die Entscheidung und ihre Pflichten verstehen.
Was eine ausgesetzte Freiheitsstrafe bedeutet und weshalb Bewährungsbeschlüsse sorgfältig gelesen werden sollten.
Wird die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, bleibt die Verurteilung bestehen. Die Strafe muss zunächst nicht in Haft vollstreckt werden. Die Aussetzung ist aber mit einer Bewährungszeit und gegebenenfalls weiteren Anforderungen verbunden.
Wann kommt eine Strafaussetzung in Betracht?
Im Erwachsenenstrafrecht kommt die Aussetzung bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Eine günstige Prognose über das künftige Verhalten ist wesentlich; bei Strafen von mehr als einem Jahr müssen zusätzlich besondere Umstände vorliegen. Weitere gesetzliche Grenzen sind zu beachten. Eine Bewährung ist deshalb weder allein wegen einer bestimmten Strafhöhe noch wegen fehlender Vorstrafen garantiert.
Strafdauer und Bewährungszeit sind verschiedene Zeiträume
Die Bewährungszeit wird vom Gericht festgesetzt. Im Erwachsenenstrafrecht beträgt sie grundsätzlich zwei bis fünf Jahre. Eine beispielsweise einjährige Freiheitsstrafe bedeutet daher nicht, dass die Bewährungszeit ebenfalls nur ein Jahr dauert. Entscheidend ist der gerichtliche Beschluss.
Auflagen, Weisungen und Bewährungshilfe ernst nehmen
Das Gericht kann etwa Wiedergutmachung, Geldzahlungen oder andere gesetzlich vorgesehene Auflagen und Weisungen festlegen. Auch eine Unterstellung unter die Bewährungshilfe kommt in Betracht. Lesen Sie den Beschluss vollständig und klären Sie Fristen, Nachweise und Ansprechpartner. Wenn sich eine Vorgabe nicht erfüllen lässt, sollte frühzeitig eine rechtliche Prüfung erfolgen, statt Schreiben unbeantwortet zu lassen.
Was geschieht bei Schwierigkeiten?
Neue Straftaten oder bestimmte Verstöße können einen Widerruf der Strafaussetzung auslösen. Nicht jedes Problem führt automatisch dazu; das Gesetz sieht unter Voraussetzungen auch andere Reaktionen vor, etwa zusätzliche Vorgaben oder eine Verlängerung der Bewährungszeit. Nach einer gerichtlichen Anhörung oder einem Widerrufsbeschluss sollte unverzüglich geprüft werden, welche Schritte und Fristen zu beachten sind.
Wird die Aussetzung nicht widerrufen, kann die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit nach Maßgabe des Gesetzes erlassen werden. Die Verurteilung und mögliche Registerfolgen verschwinden dadurch nicht automatisch.
Bei einer Jugendstrafe gelten eigene Vorschriften. Die hier erläuterten Zeiträume und Voraussetzungen des Erwachsenenstrafrechts dürfen darauf nicht unverändert übertragen werden.