Vorstrafen und Führungszeugnis auseinanderhalten.
Welche Verurteilungen im Führungszeugnis erscheinen und wann Auskunftspflichten bestehen, hängt von der konkreten Entscheidung ab.
Eine Verurteilung, eine Registereintragung und ein Eintrag im Führungszeugnis sind nicht dasselbe. Für die Frage, welche Folgen eine Entscheidung hat und welche Angaben gegenüber anderen Stellen erforderlich sind, kommt es auf die Einzelheiten an.
Was unterscheidet Register und Führungszeugnis?
Das Bundeszentralregister enthält insbesondere rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen. Ein Führungszeugnis bildet nicht den vollständigen Registerinhalt ab. Bestimmte Eintragungen werden darin nach den gesetzlichen Regeln nicht aufgeführt. Außerdem ist zu unterscheiden, ob ein gewöhnliches, ein erweitertes oder ein Führungszeugnis für Behörden benötigt wird.
Bedeutet eine Geldstrafe automatisch einen Eintrag?
Für das gewöhnliche Führungszeugnis gibt es Ausnahmen. So wird eine Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen grundsätzlich nicht aufgenommen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Diese Regel hat gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei bestimmten Sexualstraftaten. Für erweiterte und behördliche Führungszeugnisse können zusätzliche Eintragungsregeln gelten. Die Zahl der Tagessätze allein reicht deshalb für eine verlässliche Auskunft nicht aus.
Wann darf ich mich als unbestraft bezeichnen?
Unter den Voraussetzungen des § 53 BZRG dürfen Verurteilte sich als unbestraft bezeichnen und müssen die zugrunde liegende Verurteilung nicht offenbaren. Gegenüber bestimmten unbeschränkt auskunftsberechtigten Gerichten und Behörden gelten nach entsprechender Belehrung Ausnahmen. Bei Bewerbungen oder behördlichen Fragen sollten daher der genaue Wortlaut und der Zweck der verlangten Auskunft geprüft werden.
Welche Unterlagen sind für eine Prüfung hilfreich?
Bringen Sie die Entscheidung, Angaben zu früheren Verurteilungen und das Schreiben mit, mit dem ein Führungszeugnis oder eine Auskunft verlangt wird. Auch die Frage, wann eine Eintragung nicht mehr erscheint, hängt von den gesetzlichen Fristen und gegebenenfalls weiteren Eintragungen ab.
Für jugendgerichtliche Entscheidungen gelten Besonderheiten. Ein Verfahren gegen einen Jugendlichen führt nicht automatisch zu einem Eintrag im Führungszeugnis.